Mediationsverfahren gewinnen in Deutschland immer mehr an Bedeutung, da sie darauf angelegt
sind, ohne ein Gerichtsverfahren zu einer einvernehmlichen Lösung für beide Beteiligten zu kommen.
Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren,
welches in allen Rechtsbereichen möglich ist. Es kann daher sowohl in rein wirtschaftlichen Fällen als
auch in familienrechtlicher Hinsicht angewandt werden.
Durch die Mediation wird den Beteiligten ein Verfahren an die Hand gegeben, mit dem sie
selber „ihre“ Lösung für den Konflikt suchen können. Der Mediator/ die Mediatorin ist in diesem
Verfahren kein Parteivertreter/ Parteivertreterin sondern neutral und allparteilich. Insbesondere
darf durch den Mediator/ die Mediatorin keine Rechtsberatung erfolgen, d.h. die Beteiligten
können daher auch unabhängig von der rechtlichen Lage eine verbindliche Lösung ihres Konfliktes
vereinbaren. Der Mediator/ die Mediatorin hat die Aufgabe, die Beteiligten ohne Zwang durch
das von diesen freiwillig gewählte Verfahren zu führen und dabei zu helfen, eine selbstbestimmte
Lösung zu finden. Es liegt auf der Hand, dass bei Gelingen eines solchen Verfahrens, die
dauerhafte Akzeptanz der selbstgefundenen Lösung deutlich höher ist als bei einer vom Gericht
aufgezwungenen Entscheidung mit Gewinnern und Verlieren. Die Beteiligten geben Ihren Konflikt im
Unterschied zu den streitigen gerichtlichen Verfahren nicht in fremde Hände sondern entscheiden
stets selber.
Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens liegt zum einen in der Ersparnis hoher Gerichts- und
Anwaltskosten, zum anderen in dem sehr häufig deutlich geringeren Zeitfenster bis hin zur
gefundenen einvernehmlichen Lösung.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei sehr emotional besetzten Themen wie z.B. der
Trennungsproblematik mit Kindern oder erbrechtlichen Problematiken, ein Mediationsverfahren
sehr sinnvoll sein kann. Häufig kristallisiert sich heraus, dass die Befindlichkeiten und Ängste der
Beteiligten ganz woanders liegen als sie selber zunächst angenommen haben. Hier bietet die
Mediation die Chanche, durch professionelle Hilfe die in diesem Zusammenhang häufig auftretende
Sprachlosigkeit der Beteiligten zu beseitigen und klare Standpunkte zu formulieren.
Auch der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen. So besteht die Möglichkeit, dass
das gerichtliche Verfahren ruht, um zunächst einem Mediationsverfahren den Vorrang zu geben.
Auch über dieses spannende Thema informieren wir Sie gern intensiver in einem persönlichen
Gespräch!
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