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Mediationsverfahren gewinnen in Deutschland immer mehr an Bedeutung, da sie darauf angelegt sind, ohne ein Gerichtsverfahren zu einer einvernehmlichen Lösung für beide Beteiligten zu kommen.

Bei einem Mediationsverfahren handelt es sich um ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, welches in allen Rechtsbereichen möglich ist. Es kann daher sowohl in rein wirtschaftlichen Fällen als auch in familienrechtlicher Hinsicht angewandt werden.

Durch die Mediation wird den Beteiligten ein Verfahren an die Hand gegeben, mit dem sie selber „ihre“ Lösung für den Konflikt suchen können. Der Mediator/ die Mediatorin ist in diesem Verfahren kein Parteivertreter/ Parteivertreterin sondern neutral und allparteilich. Insbesondere darf durch den Mediator/ die Mediatorin keine Rechtsberatung erfolgen, d.h. die Beteiligten können daher auch unabhängig von der rechtlichen Lage eine verbindliche Lösung ihres Konfliktes vereinbaren. Der Mediator/ die Mediatorin hat die Aufgabe, die Beteiligten ohne Zwang durch das von diesen freiwillig gewählte Verfahren zu führen und dabei zu helfen, eine selbstbestimmte Lösung zu finden. Es liegt auf der Hand, dass bei Gelingen eines solchen Verfahrens, die dauerhafte Akzeptanz der selbstgefundenen Lösung deutlich höher ist als bei einer vom Gericht aufgezwungenen Entscheidung mit Gewinnern und Verlieren. Die Beteiligten geben Ihren Konflikt im Unterschied zu den streitigen gerichtlichen Verfahren nicht in fremde Hände sondern entscheiden stets selber.

Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens liegt zum einen in der Ersparnis hoher Gerichts- und Anwaltskosten, zum anderen in dem sehr häufig deutlich geringeren Zeitfenster bis hin zur gefundenen einvernehmlichen Lösung.

Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei sehr emotional besetzten Themen wie z.B. der Trennungsproblematik mit Kindern oder erbrechtlichen Problematiken, ein Mediationsverfahren sehr sinnvoll sein kann. Häufig kristallisiert sich heraus, dass die Befindlichkeiten und Ängste der Beteiligten ganz woanders liegen als sie selber zunächst angenommen haben. Hier bietet die Mediation die Chanche, durch professionelle Hilfe die in diesem Zusammenhang häufig auftretende Sprachlosigkeit der Beteiligten zu beseitigen und klare Standpunkte zu formulieren.

Auch der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen. So besteht die Möglichkeit, dass das gerichtliche Verfahren ruht, um zunächst einem Mediationsverfahren den Vorrang zu geben.

Auch über dieses spannende Thema informieren wir Sie gern intensiver in einem persönlichen Gespräch!



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