Sorgerecht
Die verheirateten Eltern erhalten mit der Geburt ihres Kindes automatisch das gemeinsame
Sorgerecht. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung den Eltern von Anfang an die gemeinsame
Verantwortung für ihr Kind geben und nur noch im Ausnahmenfall davon Abstand nehmen. Er muss
jedoch in diesem Punkt die nicht miteinander verheirateten Eltern noch gleichstellen, da dieser
Automatismus für sie nicht gilt. Hier erhält nur die Kindemutter die alleinige elterliche Sorge für
das gemeinsame Kind. Daher kommt es in diesen Fällen häufig zu gerichtlichen Anträgen der Väter
auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge, deren Erfolgsaussichten wegen der gewollten
Eigenverantwortung auch der nicht miteinander verheirateten Eltern gut sind. Es ist zu erwarten,
dass die Gleichstellung aller Elternkonstellationen zukünftig durch die automatische Übertragung
der elterlichen Sorge bei Geburt des Kindes erfolgen wird.
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