Gerichtliches Scheidungsverfahren und Durchführung des Versorgungsausgleichs
Dies ist das einzige Verfahren in dem Komplex „Trennung-Scheidung“, das gerichtlich geführt werden
muss. In diesem Gerichtsverfahren wird die Ehe durch den Richter/ die Richterin geschieden und
der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Versorgungsausgleich bedeutet die Aufteilung
der in der Ehezeit angesammelten Rentenpunkte eines jeden Ehegatten mit dem Ziel, eine gerechte
Verteilung dieser Altersvorsorge zu erreichen. Hierzu zählen sowohl die Rentenpunkte aus den
gesetzlichen Rentenversicherungen als auch die aus den privaten Rentenversicherungsverträgen,
wie z.B. die sog. Riesterrente. Der Ausschluss des Versorgungsaugleichs ist heute nur noch unter
engen Voraussetzungen möglich.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Kapitallebensversicherungen nicht über den
Versorgungsausgleich ausgeglichen werden, da es sich dabei eben nicht um Rentenpunkte handelt
sondern um angesparte Beträge, die in der Regel nicht als Rente sondern als Einmalbetrag am Ende
der Laufzeit der Versicherung ausgezahlt werden. Ausführungen hierzu finden Sie unter dem Punkt
der Vermögensauseinandersetzung oder in einem persönlichen Gespräch mit uns.
kompetent – zuverlässig – leistungsstark