Datenschutz entwickelt sich aus der Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selber entscheiden kann und soll, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten er/sie anderen Menschen zugänglich machen möchte. Er/Sie soll grundsätzlich selbst bestimmen, wer was über ihn weiß. In der zunehmend digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft mit der bestehenden Tendenz zum sog. „gläsernen Menschen“ wird diese Selbstbestimmung immer schwieriger und die Thematik der Überwachungsmaßnahmen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich immer präsenter.
Datenschutz wird grundsätzlich verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechtes bei der Datenverarbeitung und Schutz der Privatsphäre. Diese Rechte sind im Grundgesetz verankert und sie sind daher zwingend zu beachten. Im Gegensatz zu Amerika, wo der Zugriff auf private Daten in vielen Fällen gesellschaftlich akzeptiert wird, ist der Schutz personenbezogener Daten auch in der Europäischen Union ein Grundrecht.
Die Bedeutung des Datenschutzes steigt mit der Entwicklung der digitalen Technik stetig an. Technische Entwicklungen wie Internet, E-Mail, mobile Telefone, Videoüberwachung und elektronische Zahlungsmethoden schaffen immer mehr Möglichkeiten zur Datenerfassung, aber auch des Datenmissbrauchs. Diese massenhafte, vom Betroffenen häufig unbemerkte Datenerhebung und -verarbeitung ist eine beunruhigende Nebenwirkung dieser technischen Entwicklung. Nahezu jede Verwendung technischer Geräte hinterlässt eine Datenspur, die dem jeweiligen Nutzer fast immer direkt zugeordnet werden kann.
Auf Bundesebene regeln die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Datenschutz für die Bundesbehörden und den privaten Bereich. Diese Gesetze sollen dazu beitragen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen und den Menschen vor der Gefährdung durch die nachteiligen Folgen der Datenverarbeitung zu schützen. Spezielle datenschutzrechtliche Regelungen finden sich darüber hinaus auch in zahlreichen anderen Gesetzen, wie etwa dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Datenschutz in Unternehmen und der Arbeitswelt zu. Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler arbeiten mit Daten, die unter die DSGVO und das BDSG fallen. Sie sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellten, wenn mindestens neun Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Dieser befasst sich u.a. mit folgenden Fragestellungen: Wer darf auf Mitarbeiterdaten zugreifen? Dürfen E-Mail-Accounts einfach kontrolliert werden? Dürfen Bewerberdaten gespeichert werden? Dürfen Videokameras an den Arbeitsplätzen zur Überwachung der Mitarbeiter angebracht werden? Wer darf Arbeitszeitkonten auslesen? Wo und wie lange sind die Daten im Betrieb gespeichert? Wer darf darauf zugreifen? Wie werden Arbeitsabläufe dokumentiert? Ist die IT gesichert?...und vieles mehr!
Rechtsanwältin Tiemann ist als Rechtsanwältin und auch extern bestellte Datenschutzbeauftragte in einigen Unternehmen beratend tätig. Für die Unternehmen ideal: sie berät dort sowohl in arbeitsrechtlicher als auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht.
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