Umgang des Kindes mit dem nicht betreuenden Elternteil
Bedauerlicherweise kommt es gerade bei diesem Thema häufig zu Streitigkeiten zwischen den
Eltern. Dies ist insofern bedauerlich, da das Kind oftmals aus dem Focus gerät, obwohl die zu
treffende Umgangsregelung in erster Linie auf sein Wohl abgestimmt sein soll. Das Umgangsrecht
steht grundsätzlich beiden Eltern zu, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Es
steht den Eltern grundsätzlich frei, eine Umgangsregelung in Anpassung an ihre Lebenssituation
zu vereinbaren, das Gesetz schreibt eine solche nicht vor! Die gängige vierzehntägige
Wochenendregelung von Freitagsnachmittag bis Sonntagsabend ist daher nicht zwingend
anzuwenden, sie kommt allein mangels anderem Vorschlag häufig zur Anwendung. Vielfach werden
sogenannte Wechselmodelle installiert, die optimalerweise in ihrer Ausgestaltung primär an die
Bedürfnisse des Kindes angepasst werden. Machen Sie sich daher als Eltern ernsthaft Gedanken im
wohlverstandenen Kindeswohlinteresse – Ihr Kind wird es Ihnen danken!
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