Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes/ einer Rechtsanwältin wird häufig durch falsche Vorstellungen und Angst über
und vor der Höhe der anfallenden Kosten erschwert und kann dadurch zu fatalen Folgen führen,
wenn z.B. Fristen verstreichen.
Für uns ist es daher selbstverständlich, Sie von Anfang an über die zu erwartenden Kosten zu
informieren und dieses Thema für Sie und uns im gesamten Verlauf Ihres Falles transparent zu
halten.
Sie sollten zunächst wissen, dass die Beauftragung eines Fachanwaltes/ einer Fachanwältin
grundsätzlich dieselben Kosten verursacht wie die Beauftragung eines Rechtsanwaltes/
einer Rechtsanwältin ohne Zusatzqualifikation. Die Höhe des Honorars und der
Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem sog. RVG, dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Daneben gibt es die Möglichkeit, Honorarvereinbarungen zu
schließen, wenn sich der Rechtsanwalt/ die Rechtsanwältin und der Mandant/ die Mandantin darüber einig sind, dass der anfallende
Arbeitsaufwand überdurchschnittlich hoch und die gesetzlichen Gebühren für die entfaltete Tätigkeit
nicht ausreichend sind. Außerdem besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch eine
Rechtsschutzversicherung oder durch die Staatskasse im Wege der sog. Verfahrenskostenhilfe.
Hierüber, über das bestehende Prozesskostenrisiko, die Höhe des anfallenden Honorars und die für
Ihren Fall bestehenden Möglichkeiten der Abwälzung der Kosten auf andere Institutionen oder den
Gegner klären wir Sie gern auf.
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